Allgemeine Geschäftsbedingungen der D-H.E.A.D. GmbH & Co. KG

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Warenlieferungen und Reparaturleistungen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten gelten sie in ihrer jeweiligen, in unseren Preislisten und auf dem Firmenbogen abgedruckten Fassung auch für künftige Verträge; auch mündlich, fernmündlich oder per FAX oder E-Mail erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an; ebenso gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen bei Mietgeschäften sowie unsere gesonderten AGB für Dienstleistungen und Werkverträge bei derartigen Geschäftsbeziehungen und/oder Kombinationen. Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind, soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  2. Reparaturen führen wir nach den DIN- bzw. VDE- Bestimmungen durch. Sollten diese vorgeschriebenen Arbeiten nicht oder nicht zusätzlich beauftragt werden, so lehnen wir die Reparaturannahme ab. Kostenvoranschläge erteilen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch. Im Übrigen enthalten Kostenvoranschläge nur Richtwerte. Ist nach Annahme des Reparaturauftrages eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages zu erwarten, werden wir dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen; das Kündigungsrecht des Bestellers bei wesentlicher Überschreitung des Kostenvoranschlages bleibt unberührt. Unsere sonstigen Angebote sind freibleibend, soweit im Angebotstext nicht anderes erwähnt ist.
  3. Unsere angegebenen Preise in Euro sind Preise ohne Mehrwertsteuer und gelten wie alle sonst angegebenen Beträge ab Lager. Die Mehrwertsteuer wird jeweils gesondert ausgewiesen und angegeben. Unsere Rechnungen sind, soweit keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind sofort fällig, und daher innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde entsprechend §286 Abs. 3 BGB auch ohne Mahnung in Verzug; Verbraucher nur, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Wir sind berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% bei Verbrauchern bzw. 8% bei Kaufleuten über den Basiszinssatz entsprechend § 288 BGB geltend zu machen. Vorgerichtliche Kosten, Inkassokosten und insbesondere Mahnkosten können wir - unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten – pauschal geltend machen. Für den Zeitpunkt der Schuldtilgung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Gutschrift des Betrages auf unserem Konto an. Zahlungen rechnen wir zunächst auf Zinsen und Kosten an. Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offenen Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn diese von uns unbestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist. Ist die Erfüllung unseres Zahlungs-Anspruches gefährdet, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe und in genügender Form zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, werden wir von sämtlichen noch nicht erfüllten Lieferungsverpflichtungen frei.
  4. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, wenn der Käufer den Versand verlangt. Wir liefern auf Kosten des Käufers. Bei Kleinaufträgen bis 500Euro berechnen wir zusätzlich einen Aufschlag für Aufwand und Verpackung. Mehrkosten für Eilversand, sowie Kosten aus der Weitersendung zur Reparatur eingereichter Produkte und Waren an auswärtige Reparaturstellen und Rücksendung an den Kunden hat uns dieser zu erstatten. Ist bei Reparaturleistungen Abholung der reparierten Sache durch den Kunden vereinbart und holt dieser sie nicht innerhalb einer Woche nach Zugang unserer Mitteilung ab, so sind wir berechtigt, angemessene Lagergebühren zu berechnen und/oder den Gegenstand per Nachnahme an den Kunden zu senden. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine ihm repariert zugesandte Sache an uns zurücksendet, es sei denn, es läge eine berechtigte Reklamation vor. In jedem Falle entsteht an der uns zur Reparatur gegebenen Sache, auch wenn sie nicht im Eigentum des Kunden steht, für uns ein Vertrags-, Pfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag; deshalb sind wir bei Nichtabholung oder Abnahmeverweigerung nach entsprechender Ankündigung auch berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.
  5. Unsere Lieferungen erfolgen gegenüber Verbrauchern unter einfachem Eigentumsvorbehalt. Gegenüber Kaufleuten gilt:
    Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware darf ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Hiervon ausgenommen ist Verbrauchs-, Verschleiß- und Befestigungsmaterial sowie sonstiges Zubehör, das im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet oder benutzt wird. Insoweit tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Werts dieser Vorbehaltsware ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
  6. Das uns vorbehaltene Eigentum sowie die gemäß vorstehendem Absatz abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit und solange Forderungen zu unseren Gunsten bestehen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Nehmen wir auf Kaufpreiszahlungen erfüllungshalber Schecks und/oder Wechsel an, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit deren ordnungsgemäßer Einlösung. Scheckspesen gehen zu Lasten des Ausstellers.
  7. Gegenüber Verbrauchern gilt: Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen zu prüfen und etwaige Mängel oder Fehler innerhalb dieser Frist zu rügen. Gegenüber Kaufleuten gilt: Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel oder Fehler im Sinne des § 377 HGB unverzüglich zu rügen. Für etwaige Mängel an den von uns gelieferten Waren und Produkten oder unseren Reparaturen leisten wir Gewähr innerhalb der gesetzlichen Fristen nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder bei Warenlieferung auch durch Ersatzlieferung. Schlagen diese fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder bei Warenlieferung auch Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) verlangen. Zum Nachweis des Mangels und zur Einhaltung der Gewährleistungsfrist bitten wir um Vorlage der defekten Ware einschließlich zugehöriger Rechnung. Im Übrigen sind Warenrücknahme, Umtausch oder sonstige Reklamationen ausgeschlossen. Unsere Haftung für zugesicherte Eigenschaften ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, es sei denn, die Zusicherung habe ausdrücklich das Ziel verfolgt, den Kunden gerade gegen den eingetretenen Mangelfolgeschaden abzusichern. Kenntnis und Beachtung der für die Verwendung unserer Produkte und Waren einschlägigen (insbesondere DIN-Normen und Baurecht) Vorschriften ist in jedem Falle Sache unserer Kunden.
  8. Im Übrigen ist unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nachbesserungspflichten, Verletzung eines selbstständigen Auskunfts-, Beratungs- oder Garantievertrags sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhe auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder sie beruhe auf einer schuldhaften Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht. Eine Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, über die gesetzlichen Gewährleistungs-Verjährungsfristen hinaus ist ausgeschlossen, soweit nicht eine gesonderte Garantie erteilt wurde.
  9. Von uns verbindlich zugesagte Lieferfristen werden durch Ereignisse höherer Gewalt und durch Betriebs- oder Verkehrsstörungen in angemessenem Umfang verlängert. Solche Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Ware noch nicht geliefert ist und innerhalb einer angemessenen verlängerten Lieferfrist mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden kann.
  10. In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers sowie Gerichtsstand Bremen. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, zum gerichtlichen Einzug unserer Forderungen Dritte zu ermächtigen oder am Hauptsitz des Kunden (Bestellers) zu klagen. Sind die vorstehenden AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam geworden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts.
Bremen, Oktober 2011