Mietbedingungen

  1. Mit dem Empfang des Mietobjektes hat der Mieter den ordnungsgemäßen vertragsgerechten Zustand der Gegenstände anerkannt.
  2. Der Mieter haftet in vollem Umfang dafür, dass die gemieteten Gegenstände in demselben ordnungsgemäßen Zustand wie bei Übergabe zum Vertragsabschluss durch den Vermieter zurückgegeben werden. Der Mieter trägt die Gefahr und das Haftungsrisiko für Beschädigungen und Untergang der Mietobjekte, dieses gilt auch für fahrlässiges Verhalten sowie für Zufälle, die ohne das Zutun des Mieters entstehen, als auch für höhere Gewalt.
  3. Die Haftung wird, soweit dieses gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen; insbesondere gelten die Vorschriften der §§ 539 BGB nicht, noch übernimmt der Vermieter eine irgendwie geartete Verantwortung dafür, dass das Mietobjekt zur Ausführung der vom Mieter vorgesehenen Arbeiten geeignet ist.
    Ansprüche des Mieters oder Dritter anlässlich der Verwendung des Mietobjektes sind ausgeschlossen.
    Für Gefahren- und Schadensfälle, die durch die Mietobjekte während der Mietzeit geschehen, haftet der Mieter.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, eine Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung der Mietobjekte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
    Das Mietobjekt darf weder vom Mieter noch von Dritten geöffnet oder repariert werden.
    Sämtliche Reparaturarbeiten sind auf Kosten des Mieters nur vom Vermieter oder von diesem beauftragten Personen oder Firmen auszuführen.
    Der Vermieter behält sich vor, unter Belastung des Mieters mit den notwendigen Reparaturkosten, ein anderes entsprechendes Mietobjekt dem Mieter zur Verfügung zu stellen.
    Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit, wie bei Verlust des Mietobjekts.
  5. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietobjektes erstattet.
    Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, am vereinbarten Tage den Mietgegenstand dem Vermieter kostenfrei zurückzugeben. Die festgesetzte Mietgebühr erhöht sich jeweils nach 24 Stunden.
  7. Wenn die Mietobjekte bei Beendigung des Mietzeitraumes nicht verabredungsgemäß dem Vermieter zurückgegeben werden, so hat der Mieter dem Vermieter über den Mietzeitraum hinaus eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Nutzungsentschädigung wird für den Zeitraum vom Ende des Mietverhältnisses bis zur tatsächlichen Rückgabe berechnet.
    Die Berechnungsgrundlage hierfür erfolgt auf der Basis von Stunden, Tagen, bzw. Wochen, je nachdem, welcher Modus umseitig zur Abrechnung vereinbart wurde.
  8. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von den Mietobjekten macht, die Mietobjekte Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung des Vermieters zur Zahlung innerhalb von 48 Stunden nicht bezahlt.
    Bei Beendigung des Mietvertrages oder im Fall der fristlosen Kündigung hat der Vermieter das Recht, unter Ausschluss jedweden Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechts, auf Kosten des Mieters das Mietobjekt abzuholen.
  9. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter können die Mietobjekte unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden.
    Lieferung und Aufstellung, ebenso wie die Montage und der Transport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters.
  10. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von dem Vermieter schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.
  11. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die beiderseitigen Ansprüche ist der Geschäftssitz des Vermieters.